AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Meyer’s Vitalwelt

1. Parteien
I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die geschäftlichen Beziehungen der 

Meyer’s Vitalwelt

Ülkegatt 2, 26409 Wittmund,
Deutschland

Telefon: +49 44649458780
E-Mail: info@meyersvitalwelt.de


UST-ID DE 453164306
nachstehend – Verkäufer – genannt
und dem Kunden   
nachstehend – Käufer – genannt
beim Verkauf von Wasseraufbereitungsgeräten.

II. Käufer können sowohl


1. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, als auch


2. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, also jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


2. Geltungsbereich
I. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

II. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

III. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch bezüglich zukünftiger gleichartiger Rechtsgeschäfte bezüglich des Ankaufs von Wasseraufbereitungsgeräten.

 

3. Angebot von Waren und sonstigen Leistungen
Der Verkäufer bietet Wasseraufbereitungsgeräte zum Kauf an.

 

4. Vertragsschluss

I. Bei Anfrage des Kunden via Internet oder telefonisch :
1.Auf Anfrage des Kunden versendet der Verkäufer ein unverbindliches Angebot an den Käufer. Der Käufer hat die Möglichkeit eine Bestellung entsprechend des Angebots zu tätigen. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware und/oder sonstige Leistung erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen oder eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf nach den Bestimmungen in Abschnitt R. bleibt unberührt. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung durch den Verkäufer dem Käufer zugeht oder dem Käufer die Ware zugesendet wird. Wird ein Vertragsangebot vom Verkäufer nicht innerhalb von 30 Werktagen durch Auftragsbestätigung oder Zusendung der Ware angenommen, gilt dieses als abgelehnt und der Kunde ist hieran nicht mehr gebunden.  Die Bestätigung gilt als übermittelt, wenn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge damit gerechnet werden kann, dass die Erklärung dem Käufer zugegangen ist. Die automatische Bestätigung des Bestelleingangs stellt keine Annahme des Vertragsangebotes dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung.

2. Der Verkäufer speichert die Bestellung des Kunden sowie die Daten des Vertrags und den Vertragstext nicht in einer für den Käufer nachträglich noch zugreifbaren Form. Sollte der Käufer den Kaufvorgang dokumentieren wollen, wird empfohlen, die entsprechenden Angaben vor Abgabe der verbindlichen Bestellung zu kopieren und zu speichern, auszudrucken oder sonst wie zu speichern/sichern.

Der Verkäufer übermittelt dem Käufer nach Vertragsschluss per E-Mail oder spätestens mit Lieferung der Ware eine Vertragsbestätigung, in welcher der Vertragsinhalt wiedergegeben ist.

II. Bei Kauf in Online-Shop
Im Shop hat der Kunde die Möglichkeit, das gewünschte Produkt auszuwählen und in den Warenkorb zu legen. Aus der Warenkorb Ansicht gelangt der Kunde mit Klick auf „Weiter zur Kasse“ auf die nächste Seite. Dort kann der Kunde seine Daten eingeben. Mit Klick auf Weiter wird die Ansicht „Bestellung abschließen“ erreicht. Dort wird der Vertrag mit dem Klick des Kunden auf „Bestellung abschließen“ geschlossen. Korrekturmöglichkeiten bestehen mit dem „Vor“ und „Zurück“ des Browsers.

 

5. Preise/Bezahlung
I. Alle Preisangaben in den Angeboten des Verkäufers sind Endpreise in Euro (€) und beinhalten etwaige anfallende Steuern, Abgaben und Versandkosten.

II. Die Produktpreise im Angebot sind, sofern nicht anders ausgewiesen, ohne Montage. ( Der Verkäufer kann dem Käufer ein Angebot zum Einbau und zur Montage des Wasseraufbereitungsgeräte unterbreiten). Einbau- und Montage erfolgen dann durch einen Dienstleister des Käufers.

IV. Der Kaufpreis ist ohne Ausnahme sofort bei Bestellung fällig. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind nicht vorgesehen. Der Käufer kommt automatisch in Verzug, wenn die Zahlung nicht unmittelbar nach Abschluss der Bestellung erfolgt. Eine Lieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Es gelten keine weiteren Zahlungsfristen oder Abzüge.

6. Auslieferung/Übergabe der Waren
Die Lieferung erfolgt innerhalb von 3-5 Werktagen ab Zustandekommen des Vertrages, soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine hiervon abweichende Lieferzeit genannt ist oder ausdrücklich eine andere Lieferzeit vereinbart worden ist. An Sonn- und Feiertagen erfolgen keine Lieferungen.

7. Gewährleistung
I. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei der Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

II. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden. Geringfügige Abweichungen gegenüber Katalogangaben, welche die Qualität und Funktion der Produkte nicht wesentlich beeinträchtigen, die beispielsweise aus Sicherheitsgründen oder technischen Notwendigkeiten resultieren, sind keine Mängel. 

III. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). 

IV. Beim Verkauf an Unternehmer gilt: Die Mängelansprüche des Käufers, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Verpackungsschäden an gelieferter Ware sind sofort bei Lieferung bei der liefernden Spedition anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich bei Lieferung und bei der Untersuchung, nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

V. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, haben wir gegenüber dem Käufer, der Unternehmer ist, das Recht zu wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der Kunde, der Verbraucher ist, hat das Wahlrecht hinsichtlich der gewünschten Art der Nacherfüllung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§§ 439, 440, 441 BGB).

VI. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

VII. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Abschnitt J.

8. Annahmeverzug, Gefahrübergang, Verschiebung von Lieferfristen
I. Beim Verkauf an Unternehmer gilt: Wird Ware an einen Kunden versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf diesen Kunden über, wenn die Ware das Unternehmen des Verkäufers verlässt. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer Transport oder Versand übernimmt bzw. beauftragt.

II. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Verkäufer gekaufte Ware abzunehmen. Das gesetzliche Recht zur Leistungsverweigerung bleibt hiervon unberührt. Kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, so hat er, wenn er diese Pflichtverletzung zu vertreten hat, dem Verkäufer den hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand (u.a. Arbeitszeit der Mitarbeiter des Verkäufers, Fahrt-, Lager- und Materialaufwand) zu erstatten und den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen.

III. Teillieferungen und Teilleistungen durch den Verkäufer sind zulässig.

9. Eigentumsvorbehalt
I. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Mietvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

II. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
III. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszubekommen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

IV. Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

V. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

VI. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

VII. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. III. geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

VIII. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

10. Haftungsbeschränkung
I. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

II. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftung Maßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

III. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

IV. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 648, 648a BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

11. Verjährung
Gegenüber Unternehmern gilt folgendes: 

I. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme, ansonsten mit Gefahrübergang.

II. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 479 BGB).

III. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. J. II. Satz 1 und J. II. Satz 2 1. sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

12. Rechtswahl
I. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG))

II. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als diesen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der diesen durch diejenigen zwingenden Bestimmungen des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.

13. Gerichtsstandsvereinbarung
I. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Dies gilt auch für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. 

II. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat. In diesem Fall ist die Klage vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitz Mitgliedstaates zu erheben.

14. Rechtsvorbehalt
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

15. Gerätegarantie

Die Meyer’s Vitalwelt GmbH garantiert, dass das von Ihnen erworbene Meyer’s Vitalwelt Water Whirl Gerät frei von Fertigungs- und Materialfehlern ist. Die Garantie greift nur, sofern das Meyer’s Vitalwelt Water Whirl Kalkschutzanlage wie vorgesehen, in einer Trinkwasserinstallation mit üblichem, druckhaltigen Trinkwasser gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) betrieben wurde.

Die Dauer der Garantie beträgt für das jeweilige Meyer’s Vitalwelt Water Whirl Gerätevariante:

Meyer’s Vitalwelt Water Whirl System : 1 Jahre 

Meyer’s Vitalwelt ist berechtigt zu bestimmen, ob ein Austausch oder eine Reparatur vorgenommen wird. Ein- und Ausbaukosten sowie Versand sind in den Garantieleistungen nicht enthalten. Diese Kosten trägt der Kunde. Ausgenommen von der Garantie sind unsachgemäße Handhabung oder Schäden durch mechanische oder chemische Einwirkung. Garantieleistungen beschränken sich auf das Gerät selber, nicht auf die Haus- oder Gebäudeinstallation bzw. Geräte.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (§ 433 BGB) bleiben von dieser Garantie unberührt.

Beginn der Garantie

Der Beginn des Garantiezeitraums ist das Rechnungsdatum des erworbenen Water Whirl, bei Erwerb direkt von der Meyer’s Vitalwelt Water Whirl GmbH durch einen Verbraucher.

Wurde Ihr Meyer’s Vitalwelt über den Fachhandel erworben, ist die Einsendung des nachstehenden Einbau Protokolls innerhalb von 4 Wochen nach dem Einbau des Water Whirl Voraussetzung der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Garantie. Der Garantiezeitraum beginnt dann mit dem Tag der Installation des Water Whirl.

Tritt der Garantiefall ein, so ist dieser der Meyer’s Vitalwelt GmbH unverzüglich schriftlich, ggf. unter Beifügung der Rechnung anzuzeigen.

Die Mitteilung muss innerhalb der Garantiezeit per E-Mail an info@meyersvitalwelt.de auf dem Postweg an unsere Anschrift gesendet werden.

Ülkegatt 2, 26409 Wittmund,
Meyer’s Vitalwelt
Telefon: +49 44649458780
E-Mail: info@meyersvitalwelt.de
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